Demokratie
in Bewegung
Ein neues
Politikverständnis ist gefragt
Christoph
Strawe
Erstveröffentlichung
in: Die Drei. Heft 6/Juni 1998
Politikverdrossenheit
Bei
vielen Bürgerinnen und Bürgern herrscht - unabhängig von den
jeweiligen politischen Präferenzen - weitgehende Skepsis in bezug
auf die Fähigkeit der politischen Klasse zur Bewältigung sozialer
Probleme. Die Globalisierung und die mit ihr verbundene
"Konkurrenz der Standorte" verengen den Handlungsraum der
Politik, unabhängig davon, wer als Sieger aus Wahlen hervorgeht. In
Verbindung mit der allgemeinen Unzufriedenheit über Arroganz der
Parteienmacht, bürokratische Regelungswut und Lobbyismus führt das
zu einer Stimmung der Verdrossenheit, in der sich auch das Gefühl
ausspricht, in vielen Bereichen des Lebens durch Politik und Staat
bevormundet zu werden und an politischen Entscheidungen nicht
wirklich beteiligt zu sein. Von dieser Stimmung lebt beispielsweise
auch die Forderung nach mehr direkter Demokratie, die in den letzten
Jahren immer lauter geworden ist. Auf der anderen Seite bildet die
Politikverdrossenheit auch immer wieder einen Boden für reaktionäre
Demagogen, die auf Stimmenfang ausgehen.
Dass
es Veränderungsbedarf nicht nur kosmetischer Art gibt, ist
offensichtlich: Staat und Politik müssen wandelnden Gegebenheiten
Rechnung tragen, die durch die beiden heute kursierenden Termini der
"Individualisierung" und der "Globalisierung"
schlagwortartig beleuchtet werden: das alte hoheitliche Prinzip gerät
in die Mühle zwischen dem Anspruch des modernen Menschen auf
individuelle Lebensgestaltung und den Zwängen des Weltmarkts. Die
gegenwärtige Diskussion über die Verschlankung des Staates und das
"New Public Management" trägt diesen Notwendigkeiten zwar
ein Stück weit Rechnung, bleibt aber gleichzeitig inkonsequent:
Gegenüber dem Autonomieanspruch des Einzelnen nimmt der Staat sein
Machtprinzip nicht ausreichend zurück, gegenüber der Wirtschaft
gerät er dagegen in eine Situation zunehmender Ohnmacht.
Staat und Recht
Der
moderne Staat versteht sich als demokratischer. Das demokratische
Prinzip ist in der Tat "eine elementare Forderung der neueren
Menschheit". Sie ergibt sich aus dem
neuzeitlichen Impuls der Mündigkeit, die jeder erwachsene Mensch
heute beansprucht. Jene alten Kulturen, in denen es noch kein
Rechtsleben und keinen Staat im modernen Sinne gab, in denen aus
einer geistigen Führung heraus die Verhältnisse von oben für alle
verbindlich geordnet waren, bildeten die Hüllen, in denen das
menschliche Ich zur Selbständigkeit heranreifen konnte. Mit dem
Erreichen des Status der Mündigkeit in der Neuzeit werden aus
diesen Bedingungen Fesseln menschlicher Entwicklung. So wie in der
individuellen Biografie des Menschen mit dem Mündigwerden sich ein
radikaler Bruch vollzieht, die Familienhülle verlassen, die
Selbstbestimmung über das eigene Leben beansprucht und eigene
Bindungen gesucht und eingegangen werden, so muss auch in der
Menschheitsentwicklung ein radikaler Wandel eintreten.
Die
Frage, welche Konsequenzen aus der Situation der Mündigkeit - der
erwachenden Fähigkeit, sich seines Verstandes ohne fremde Leitung
zu bedienen (Kant) und aus individueller Einsicht zu handeln - für
die soziale Struktur zu ziehen sind, ist die Schlüsselfrage der
modernen Sozialentwicklung, die heute erst teilweise gelöst ist. -
In der alten Gemeinschaft kam der Einzelne nur als Glied des Ganzen
in Betracht, er hatte sich der Gemeinschaft unterzuordnen. Im
Zeitalter der Mündigkeit muss sich dieses Verhältnis von Einzelnem
und Gemeinschaft umkehren: Die soziale Struktur muss durchlässig
werden für Initiative, alle Verhältnisse, die aus der
Verantwortungskraft des Einzelnen in Selbstverwaltung geordnet
werden können, dürfen nicht mehr durch die Gemeinschaft - für
alle verbindlich - geregelt werden. Das würde zum Beispiel
bedeuten, dass Schulen in freier Trägerschaft nicht länger
finanziell benachteiligt und gegenüber der staatlich-öffentlichen
"Regelschule" als bloße Ersatz- und "Privat"schulen
behandelt werden, dass ihre Tätigkeit als ein gleichwertiger
Beitrag zu einem öffentlichen Schulwesen anerkannt wird, gegenüber
dem der Staat bloße Rechtsaufsicht übt und auf inhaltliche
Kontrolle verzichtet.
Der
immer wieder gemachte Einwand, "die Menschen seien eben nicht
so weit", Freiheit könne deshalb allenfalls ein Schutzprinzip
für die private Sphäre sein, nicht aber zu einem
Sozialgestaltungsprinzip für weite Teile des gesellschaftlichen
Lebens gemacht werden, ist ein Trugschluss: Das Argument verkennt,
dass sich Verantwortlichkeit nur dort entwickeln kann, wo sie nicht
von vornherein behindert wird, wo sie gelebt und betätigt werden
kann. Wer die Möglichkeit dazu unter Berufung auf die zweifellos
bei vielen Menschen vorhandene Urteils- und Verantwortungsschwäche
beschneiden möchte, macht sich zum Schuldigen daran, dass der
Zustand, den er beklagt, zur chronischen Krankheit wird.
Demokratie heißt konsequente
Anerkennung des mündigen Menschen
Wir
haben es zu tun mit einem Umgestaltungsbedarf des Rechtslebens im
sozialen Organismus. Dieses Rechtsleben ist zwar umfassender als das
staatliche Leben, gleichwohl spielt der Staat als Garant der
Rechtsordnung in ihm eine zentrale Rolle. "Recht" ist
generell das Element der Ordnung der gesellschaftlichen Beziehungen
der Menschen untereinander. In ihm müssen sich heute die radikalen
Veränderungen im Verhältnis des Einzelnen zur Gemeinschaft
widerspiegeln: Sind am Anfang der Kulturzustände Gesetz und Gebot
noch eines, wirken Normen mit innerer und äußerer Zwanghaftigkeit,
so tendiert die Entwicklung immer mehr hin zu Verhältnissen, in
denen der Bereich allgemeiner Regeln zugunsten individueller zurücktritt
(was sich in einer zunehmenden Bedeutung des Vertragsrechts
niederschlägt).
Allgemeinverbindliche
Regeln - in dem tendenziell kleiner werdenden Bereich, in dem sie
sich auch heute aus der Sache heraus weiterhin als nötig erweisen -
dürfen nur durch demokratischen Konsens zustande kommen. Nicht
umsonst beginnt das moderne Staatsdenken mit der Konstruktion des
"Staatsvertrags", d.h. hoheitliche Gewalt wird abgeleitet
aus einem originär freien Vertragsverhältnis der Mitglieder des
Gemeinwesens.
Diese
Entwicklung ist jedoch nicht geradlinig und bleibt teilweise in sich
widersprüchlich. Auf der einen Seite entsteht in den allgemeinen
Menschenrechten ein Rechtsinstitut, das die Mündigkeit des
Einzelnen auch gegenüber den Mehrheiten schützt, auf der anderen
Seite entwickelt sich die Konstruktion der "Staatssouveränität"
(Jean Bodin), die über Rousseaus Volkssouveränitätslehre mit
ihrer Konstruktion der "volonté générale" einen Zustand
rechtfertigt, in dem das alte Prinzip der Vormacht der Gemeinschaft
über den Einzelnen bloß demokratisiert ist, statt abgeschafft zu
sein: die "demokratische" Mehrheit wird so zum neuen
Vormund, der nicht weniger absolutistisch agiert als die alten Fürsten.
Das Politikverständnis, das heute - parteiübergreifend -
praktiziert wird, ist immer noch weitgehend mit dem Anspruch
verbunden, durch die Organisation entsprechender Mehrheiten den
Menschen dort inhaltliche Regelungen ihres Lebens zu verordnen, wo
es gerade darum ginge, die Bedingungen herzustellen, unter denen die
jeweils Betroffenen diese Regelungen selber vornehmen könnten.
Hinter vorgehaltener Hand geben manche Politiker zu, dass sie im
Grunde genommen die Herrschaft einer - wenn auch demokratisch
legitimierten Elite - für das Non-Plus-Ultra der Staatstätigkeit
ansehen. Wir leiden an einem reduzierten Demokratieverständnis, das
nicht wahrhaben will, dass Demokratie als Mündigkeitsimpuls erst
durch die konsequente Anerkennung des mündigen Menschen ihre
Vollendung erfährt.
Der
tiefere Grund für das Unbehagen an Staat und Politik liegt in dem
erlebten Gegensatz zwischen der formalen Allzuständigkeit als Wahlbürger
und der faktischen Unzuständigkeit für die ureigensten Belange
(als "unselbständig Erwerbender" im Betrieb, als Objekt
staatlicher Kulturpolitik usw.), welche Folge dieses reduzierten
Demokratieverständnisses ist.
Demokratiedefizite und Bürokratieproblem
Die
Steuerungsprobleme, zu denen die tendenzielle Allzuständigkeit
unseres heutigen Einheitsstaats angesichts wachsender Komplexität
gesellschaftlicher Strukturen geführt hat, haben einen derartigen
Umfang angenommen, dass selbst die Angehörigen der politischen
Klasse nach "Verschlankung des Staates" rufen, wobei
allerdings weniger der Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der
Demokratie als derjenige der Effektivierung der Staatstätigkeit im
Vordergrund steht.
Die Demokratiedefizite im demokratischen Staat lassen sich an zwei
Problemfeldern in besonderer Weise festmachen: an der
Vormachtstellung der Bürokratie und an der Übermacht der Parteien.
Die
Aufblähung der Bürokratie ist eine Folge der Aufblähung der
Staatstätigkeit.
Die Minister kommen und gehen, die Beamten bleiben - und kumulieren
Herrschaftswissen. Die Bürokratie erarbeitet den größten Teil der
Gesetzesvorlagen, unter Hinzuziehung von Experten aus Wirtschaft und
Wissenschaft, wodurch allgemeine Regelungen häufig von
Partikularinteressen geprägt werden. Die Kontrollfunktion der
Legislative wird demgegenüber ausgehöhlt. Auch im Parlament sind
die Vertreter der Verwaltung und der Verbände gegenüber anderen
Gruppen überrepräsentiert.
"...den Staat zur Beute gemacht"
Die
Parteien, die ursprünglich einmal gegen den Obrigkeitsstaat
gerichtete Foren der politischen Meinungsbildung waren und die
Position des einzelnen Abgeordneten gegenüber der Exekutive stärken
sollten, sind inzwischen weitgehend zu Kampfbünden entartet, die
sich "den Staat zur Beute gemacht haben".
Aus der im Art. 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland vorgesehenen Mitwirkung der Parteien bei der politischen
Willensbildung des Volkes ist mittlerweile die totale Filtrierung
dieser Willensbildung geworden: jeder Weg zu politischer
Mitgestaltung führt über die Parteien. Die Trennlinie zwischen
Exekutive und Parteien ist immer mehr verwischt worden. Direkte oder
indirekte Ämterpatronage und Parteibuchwirtschaft - von den
Staatsschulen über die Medien bis zu den Hochschulen - werden
allgemein beklagt. Fraktionszwänge haben die ausschließliche
Gewissensbindung des Abgeordneten zum bloßen frommen Wunsch werden
lassen. Das Niveau der parlamentarischen Arbeit und der Debatten ist
kontinuierlich gesunken, der leere Plenarsaal nur ein Symptom. Weil
der Weg zu Macht und Pfründen aber doch über die Zustimmung des Wählers
führt, werden heiße Eisen, zukunftsentscheidende Fragen, bei denen
Teile der Klientel verschreckt werden könnten, oft erst überhaupt
nicht angepackt. Und die hervorragende Rolle der Medien für die
Meinungsbildung lässt Politik häufig zum Selbstdarstellungstheater
degenerieren. Resultat sind die Rituale der gegenseitigen
Beschuldigungen zwischen Regierung und Opposition, ist "der
verlogene Wahlkampf",
dessen Zeugen wir immer wieder werden.
Notwendiger Paradigmenwechsel in
der Politik
Notwendig
ist ein radikaler Wandel im Politikverständnis. "Wenn man von
der Politik redet, so möchte man sagen: Es müsste danach gestrebt
werden, dass die Politik in allem überwunden wird, selbst in der
Politik...", so formulierte R. Steiner
1922. Als notwendigen Übergang von der "Staatspolitik"
zur "Menschheitspolitik" bezeichnet er das Gleiche an
anderer Stelle.
Györgi Konrad sprach in den 80er Jahren von
"Antipolitik".
Damit ist die Richtung eines möglichen Paradigmenwechsels
angedeutet: Politik, statt wie heute über die Gewinnung von
Mehrheiten Macht zu akkumulieren, hätte überall aktiven Machtabbau
zu betreiben, wo Initiativ- und Selbstverwaltungslösungen Staatslösungen
ersetzen können. Sie wäre das Ringen um die Absicherung der
Freiheit durch die Rechtsordnung. Sie wäre gleichzeitig das Ringen
um die notwendigen Grenzsetzungen, die das Recht vornehmen muss, um
die Ausübung von Mensch und Natur schädigender wirtschaftlicher
Macht zu verhindern und partnerschaftliche Lösungen
wirtschaftlicher Probleme zu ermöglichen. Das hieße zugleich,
Mehrheiten gegen das am falschen Ort wirkende Mehrheitsprinzip zu
gewinnen, die Undurchschaubarkeit produzierenden Gemengelagen
zwischen Staat, Kultur und Wirtschaft Schritt für Schritt zu
reduzieren.
Die
Hoffnung auf eine solche Politik der Selbstbegrenzung des
Politischen, eine Politik im Sinne einer Dreigliederung des sozialen
Organismus, mag vielen utopisch erscheinen. Welcher Politiker - so
mag man fragen - ist schon bereit, Macht abzugeben? - Nun sollte man
auch Politikern die Einsichtsfähigkeit nicht prinzipiell
absprechen, zumal in einer Situation, in der das Versagen der
bisherigen Politikkonzepte immer deutlicher sichtbar wird. Richtig
an dem Einwand ist aber sicher, dass es naiv wäre, zu glauben, der
Richtungswechsel werde von "den normalen Trägern des
politischen Prozesses" ausgehen. Vielmehr bedarf es des
Elements "der bürgerlichen Unruhe, das auch sonst nötig ist,
um Protektionismus und Kartellisierung aufzustören. Diese Unruhe
ist die Aufgabe aller Radikalen, die die Verfassung der Freiheit
lieben. Sie verlangt eine Allianz unabhängiger Geister, mehr einen
liberalen Club als eine Partei."
Man kann auch sagen: es ist eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Und
das heißt: die Politik nicht den Politikern zu überlassen, aber
zugleich den Dialog mit der Politik zu suchen und den Dialog
innerhalb der Politik über die Grenzen der Lager hinweg anzuregen
und zu fördern. Hier liegt sicherlich auch eine wichtige Aufgabe
einer aufklärerischen Publizistik.
Ansatzpunkte der Veränderung:
Menschenrechte und Subsidiaritätsprinzip
Zwei
Grundideen sind es, auf die sich die Politik heute beruft, welche -
denkt man sie nur zu Ende - bereits implizit die Begründung der
Notwendigkeit eines politischen Paradigmenwechsels beinhalten: der
Gedanke der Grund- und Menschenrechte und der Gedanke der
Subsidiarität.
Die
allgemeinen Menschenrechte schützen den Freiheit und Würde der
einzelnen menschlichen Persönlichkeit, ihre Selbstverantwortung und
Urteilsmündigkeit. Wo der einzelne in den Mittelpunkt tritt, da
darf die Gesellschaft selber nicht mehr aus einer autoritativen
Mitte heraus gesteuert werden. Sie muss soviel Mittelpunkte haben,
wie es Menschen gibt. Die funktionale Ausdifferenzierung der
Gesellschaft in relativ selbständige Regelkreise, deren
Zusammenspiel von den Menschen selber gestaltet und verantwortet
werden kann - R. Steiner prägt dafür den Terminus
"Dreigliederung des sozialen Organismus" - ist insoweit
eine Konsequenz aus den Menschenrechten.
Mit den die Individualität befreienden allgemeinen Menschenrechten
ist zugleich auch die Sorge für das soziale Wohlergehen der jeweils
anderen (Brüderlichkeit) zu einer individuellen Aufgabe geworden.
Eine Entbindung des Einzelnen von dieser Verpflichtung würde die
"unantastbare Menschenwürde" zur täuschenden Maskerade
machen.
Das
sogenannte Subsidiaritätsprinzip - zu dem sich im Vertrag von
Maastricht alle europäischen Regierungen bekannt haben - hat seinen
Ursprung in der katholischen Soziallehre,
in der es als eine Art Widerstands- und Schutzprinzip gegenüber dem
Durchgriff des säkularen Staates konzipiert wurde. Diesem gegenüber
betonte die Kirche - durchaus im Gegensatz zur eigenen
hierarchisch-zentralistischen Sozialverfassung - das
"Basisprinzip". Vor allem die soziale Bedeutung der
Familie als mikrosoziale Primärgruppe, aber auch die Bedeutung von
Sekundärgruppen wie Gemeinden und Verbänden, die aus dem Leben
heraus gemeinschaftsbildend wirken, wurde betont. Letztere bilden
die vermittelnden Glieder zwischen den Primärgruppen und dem Staat
als oberster Instanz. Der Staat als größere Gemeinschaft soll
seine Legitimation durch die Gruppierungen erhalten, die ihn von
unten nach oben bilden, seine Kompetenzen sollen durch das Prinzip
begrenzt sein, dass die größere Einheit nicht regeln soll, was die
Lebensgemeinschaften auf unterer Ebene selber regeln können. Die
jeweils übergeordnete Ebene hat die Aufgabe, die kleineren
Gemeinschaften zu stützen und zu fördern (Subsidium = Hilfe,
Unterstützung). Erziehung beispielsweise ist primär Aufgabe der
Familie, für die schulische Erziehung wird der Staat nur da "hilfsweise"
tätig, wo z.B. kirchliche Bekenntnisschulen diese Aufgabe nicht übernehmen
können. In der gegenwärtigen Debatte macht das Subsidiaritätsprinzip
allerdings - und zwar nicht zu seinem Vorteil - einen schleichenden
Bedeutungswandel durch. Im Wirtschaftsleben wird es zur
Ausstiegsbegründung des Staates aus der Sozialverantwortung: Nur wo
der Einzelne sich gar nicht mehr helfen kann, soll die Gemeinschaft
in Aktion treten. Im politischen Bereich droht es zum Kampfbegriff
landespolitisch-regionaler Egoismen zu werden. Für das kulturelle
Leben, dem es eigentlich entstammt, wird es nur zögerlich und
inkonsequent rezipiert.
Im
Verständnis des Katholizismus ist das Subsidiaritätspinzip im
wesentlichen ein Schutzprinzip für traditionelle Gemeinschaften
gegenüber dem modernen Staat.
Nicht nur vertikale, sondern auch
horizontale Subsidiarität
Denkt
man es jedoch zu Ende, dann läuft es auf eine Umwälzung des alten
Staatsprinzips hinaus: An die Stelle der von oben nach unten
wirkenden alten Staatskultur tritt der Aufbau von unten nach oben.
Aus einem bloßen Schutzprinzip für traditionelle Gruppenbildung
wird ein Ermöglichungsprinzip für die Bildung von Gemeinschaften,
in denen sich einzelne Menschen für bestimmte Anliegen frei
zusammenfinden und ihre Angelegenheiten selber regeln. Das
Subsidiaritätsprinzip erweist sich so als Selbstverwaltungsprinzip.
Und als solches wird es zum Gestaltungsprinzip des
geistig-kulturellen Lebens. Im Wirtschaftsleben nimmt es die Farbe
des "Assoziativen" an, wird es zum Ermöglichungsprinzip für
die Bildung von Zusammenarbeitsorganen der Wirtschaftspartner. In
bezug auf das staatliche Leben, soweit in ihm durch
Mehrheitsentscheidungen für alle verbindliche Regeln entstehen,
wird es zum Prinzip der Basisdemokratie: Basisnähe bedeutet hier
die Möglichkeit einer wirklichen Teilhabe an den
Entscheidungsprozessen, aber auch, dass nicht Mehrheiten auf übergeordneter
Ebene rechtlich regeln dürfen, was von Mehrheiten auf unterer
Ebene, beispielsweise in Gemeinden und Ländern, geregelt werden
kann. Die Entscheidungen sollen also so weit wie möglich dort
getroffen werden, wo überschaubare Verhältnisse vorliegen und ein
wirklicher Diskurs unter den Beteiligten möglich ist. Nur, was der
Sache nach übergeordnete Entscheidungen verlangt, soll auf übergeordneter
Ebene entschieden werden; - und auch dies nur, soweit die übergeordneten
Belange nicht durch Vereinbarungen zwischen den kleineren Einheiten
zur Geltung gebracht werden können. Auch an dieser Stelle bricht
sich das neue Denken erst mühsam gegen ein altes obrigkeitliches
Staatsverständnis Bahn.
Das
Subsidiaritätsprinzip - in diesem Sinne dynamisch, als Prinzip
einer dreifachen Gemeinschaftsorientierung gefasst - wäre ein
zukunftsträchtiges Leitbild sozialer Entwicklung. Die so gefasste
Subsidiarität wirkt aber eben nicht bloß "vertikal",
sondern auch horizontal, im Sinne der Eigenqualität von Lebenssphären,
im Sinne der Einschränkung des Mehrheitsprinzips zugunsten frei
gestaltbarer Gemeinschaftsverhältnisse.
Aufgabenfelder einer neue Politik
Für
eine neue Politik ergeben sich aus diesen Ansätzen beispielsweise
die folgenden Aufgabenfelder und Handlungsrichtungen:
-
Schaffung eines selbstverwaltungsfreundlichen
Gesetzgebungsrahmens. Zeitgemäß wäre ein ganz neuer Typ von
Gesetzen, der eine allgemeine Regelung nur auf den Fall begrenzt,
dass die Betroffenen den entsprechenden Sachverhalt nicht selber adäquat
regeln.
-
Vertragsstatus, d.h.
partnerschaftliche Leistungsvereinbarung, statt hoheitlicher
Aufsicht oder vormundschaftliche Leistungsaufträge für öffentlich
finanzierte Einrichtungen in freier Trägerschaft.
-
Stärkung des föderalen Prinzips und der kommunalen
Selbstverwaltung im Sinne des oben entwickelten
"basisdemokratischen" Ansatzes.
-
Konsequente Entkoppelung von
Parlament und Regierung sowie von Regierung und Rechtsprechung, was
im Grunde nur die Wiederherstellung der heute durch verschiedene
Mechanismen geschwächten klassischen Gewaltenteilung bedeutet.
-
Veränderung des Wahlrechts: Notwendig
wäre es auf jeden Fall, dem Bürger einen direkteren Einfluss auf
die Zusammensetzung der Parlamente zu geben und die konkrete Persönlichkeit
und Leistung des einzelnen Abgeordneten stärker in den Vordergrund
zu rücken. Dies könnte z.B. durch die Möglichkeit der Kumulation
von Stimmen auf bestimmte Listenkandidaten geschehen.
Außerdem sollte das Wahlrecht Bürgerbewegungen, Wählervereinigungen
und parteilosen Kandidaten Chancengleichheit gegenüber parteiförmigen
Zusammenschlüssen gewähren.
-
Direkte Demokratie: Gewährleistung
des Rechts der Bürger auf Gesetzesinitiative, Möglichkeit wo nötig
durch Volksentscheid das letzte Wort bei Sachentscheidungen zu
sprechen.
-
Weiterführung von Verwaltungsreformen,
welche Bürokratie zurückschneiden und zu mehr Transparenz,
Mitsprachemöglichkeit und Effizienz führen.
Die
Frage nach der Zukunft der Sozialsicherung
Das
Phänomen der Staatsüberlastung hängt bekanntlich auch mit dem ständig
wachsenden Aufwand im Bereich staatlicher Sozialsicherung zusammen.
Sozialsicherung ist eine aus den allgemeinen Menschenrechten
resultierende Forderung an einen modernen Rechtsstaat.
Sicherlich hat für manche Bereiche des Sozialsystems die Forderung
einer Konzentration der Leistungen auf die wirklich Bedürftigen
ihre Berechtigung. Diese Berechtigung endet jedoch da, wo generell
die Sozialkosten als bloße Belastung der Wirtschaft gesehen und der
Abbau sozialer Sicherheit gezielt betrieben wird. In diesem
Zusammenhang tauchen hinsichtlich der Rolle des Staates zwei Fragen
auf:
1.
Die Frage nach der Wiederherstellung der Finanzhoheit, d.h. der
Handlungsfähigkeit der Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit,
die durch den mit der Globalisierung einhergehenden verschärften
Lohnwettbewerb verloren zu gehen droht. Sie hängt damit zusammen,
dass wir die Sozialkosten als Lohnnebenkosten auf den Faktor
Erwerbsarbeit aufsetzen und damit im Grunde genommen eine Verzerrung
im globalen Wettbewerb bewirken. Wenn die Sozialkosten - oder
wenigsten große Teile davon - aus den Unternehmen ausgelagert und
als mehrwertsteuerartig wirkender "ausgabenorientierter
Sozialausgleich" erhoben würden, entstünde eine grundlegend
veränderte Situation.
Da die Lohnnebenkosten allenthalben als ein Problem ersten Ranges
erkannt werden, liegen hier unmittelbar Ansatzpunkte des politischen
Wirkens.
2.
Die Frage nach der Sicherstellung der Sozialbindung des
Wirtschaftslebens durch eine entsprechende Gesetzgebung.
Wir haben zwar im Artikel 14 des Grundgesetzes für die BRD die
Sozialbindung des Eigentums festgeschrieben, es aber unterlassen,
diese rechtlich wirksam zu konkretisieren. Auch deshalb erweist sich
das vom Staat zu garantierende Recht gegenüber einer immer mehr
sozialbindungslos sich gerierenden Wirtschaftsform als ohnmächtig.
Die Schäden dieser Wirtschaftsform werden von den Staaten mit hohem
finanziellem Aufwand nachgebessert. Um nur ein Beispiel zu nennen:
Anstatt das Bodenrecht zu verändern, zahlen wir Wohngeld, um die
Auswirkungen der Bodenspekulation auf die Mietpreise zu mildern.
Aufgaben
für eine neue Politik gibt es also genug. Ob sie ergriffen werden,
hängt vom entsprechenden Engagement einer genügend großen Zahl
von Menschen ab.
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