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Demokratie in Bewegung
Ein neues Politikverständnis ist gefragt

Christoph Strawe

Erstveröffentlichung in: Die Drei. Heft 6/Juni 1998


Politikverdrossenheit

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern herrscht - unabhängig von den jeweiligen politischen Präferenzen - weitgehende Skepsis in bezug auf die Fähigkeit der politischen Klasse zur Bewältigung sozialer Probleme. Die Globalisierung und die mit ihr verbundene "Konkurrenz der Standorte" verengen den Handlungsraum der Politik, unabhängig davon, wer als Sieger aus Wahlen hervorgeht. In Verbindung mit der allgemeinen Unzufriedenheit über Arroganz der Parteienmacht, bürokratische Regelungswut und Lobbyismus führt das zu einer Stimmung der Verdrossenheit, in der sich auch das Gefühl ausspricht, in vielen Bereichen des Lebens durch Politik und Staat bevormundet zu werden und an politischen Entscheidungen nicht wirklich beteiligt zu sein. Von dieser Stimmung lebt beispielsweise auch die Forderung nach mehr direkter Demokratie, die in den letzten Jahren immer lauter geworden ist. Auf der anderen Seite bildet die Politikverdrossenheit auch immer wieder einen Boden für reaktionäre Demagogen, die auf Stimmenfang ausgehen.

Dass es Veränderungsbedarf nicht nur kosmetischer Art gibt, ist offensichtlich: Staat und Politik müssen wandelnden Gegebenheiten Rechnung tragen, die durch die beiden heute kursierenden Termini der "Individualisierung" und der "Globalisierung" schlagwortartig beleuchtet werden: das alte hoheitliche Prinzip gerät in die Mühle zwischen dem Anspruch des modernen Menschen auf individuelle Lebensgestaltung und den Zwängen des Weltmarkts. Die gegenwärtige Diskussion über die Verschlankung des Staates und das "New Public Management" trägt diesen Notwendigkeiten zwar ein Stück weit Rechnung, bleibt aber gleichzeitig inkonsequent: Gegenüber dem Autonomieanspruch des Einzelnen nimmt der Staat sein Machtprinzip nicht ausreichend zurück, gegenüber der Wirtschaft gerät er dagegen in eine Situation zunehmender Ohnmacht.[1]


Staat und Recht

Der moderne Staat versteht sich als demokratischer. Das demokratische Prinzip ist in der Tat "eine elementare Forderung der neueren Menschheit"[2]. Sie ergibt sich aus dem neuzeitlichen Impuls der Mündigkeit, die jeder erwachsene Mensch heute beansprucht. Jene alten Kulturen, in denen es noch kein Rechtsleben und keinen Staat im modernen Sinne gab, in denen aus einer geistigen Führung heraus die Verhältnisse von oben für alle verbindlich geordnet waren, bildeten die Hüllen, in denen das menschliche Ich zur Selbständigkeit heranreifen konnte. Mit dem Erreichen des Status der Mündigkeit in der Neuzeit werden aus diesen Bedingungen Fesseln menschlicher Entwicklung. So wie in der individuellen Biografie des Menschen mit dem Mündigwerden sich ein radikaler Bruch vollzieht, die Familienhülle verlassen, die Selbstbestimmung über das eigene Leben beansprucht und eigene Bindungen gesucht und eingegangen werden, so muss auch in der Menschheitsentwicklung ein radikaler Wandel eintreten.

Die Frage, welche Konsequenzen aus der Situation der Mündigkeit - der erwachenden Fähigkeit, sich seines Verstandes ohne fremde Leitung zu bedienen (Kant) und aus individueller Einsicht zu handeln - für die soziale Struktur zu ziehen sind, ist die Schlüsselfrage der modernen Sozialentwicklung, die heute erst teilweise gelöst ist. - In der alten Gemeinschaft kam der Einzelne nur als Glied des Ganzen in Betracht, er hatte sich der Gemeinschaft unterzuordnen. Im Zeitalter der Mündigkeit muss sich dieses Verhältnis von Einzelnem und Gemeinschaft umkehren: Die soziale Struktur muss durchlässig werden für Initiative, alle Verhältnisse, die aus der Verantwortungskraft des Einzelnen in Selbstverwaltung geordnet werden können, dürfen nicht mehr durch die Gemeinschaft - für alle verbindlich - geregelt werden. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass Schulen in freier Trägerschaft nicht länger finanziell benachteiligt und gegenüber der staatlich-öffentlichen "Regelschule" als bloße Ersatz- und "Privat"schulen behandelt werden, dass ihre Tätigkeit als ein gleichwertiger Beitrag zu einem öffentlichen Schulwesen anerkannt wird, gegenüber dem der Staat bloße Rechtsaufsicht übt und auf inhaltliche Kontrolle verzichtet.

Der immer wieder gemachte Einwand, "die Menschen seien eben nicht so weit", Freiheit könne deshalb allenfalls ein Schutzprinzip für die private Sphäre sein, nicht aber zu einem Sozialgestaltungsprinzip für weite Teile des gesellschaftlichen Lebens gemacht werden, ist ein Trugschluss: Das Argument verkennt, dass sich Verantwortlichkeit nur dort entwickeln kann, wo sie nicht von vornherein behindert wird, wo sie gelebt und betätigt werden kann. Wer die Möglichkeit dazu unter Berufung auf die zweifellos bei vielen Menschen vorhandene Urteils- und Verantwortungsschwäche beschneiden möchte, macht sich zum Schuldigen daran, dass der Zustand, den er beklagt, zur chronischen Krankheit wird.


Demokratie heißt konsequente Anerkennung des mündigen Menschen

Wir haben es zu tun mit einem Umgestaltungsbedarf des Rechtslebens im sozialen Organismus. Dieses Rechtsleben ist zwar umfassender als das staatliche Leben, gleichwohl spielt der Staat als Garant der Rechtsordnung in ihm eine zentrale Rolle. "Recht" ist generell das Element der Ordnung der gesellschaftlichen Beziehungen der Menschen untereinander. In ihm müssen sich heute die radikalen Veränderungen im Verhältnis des Einzelnen zur Gemeinschaft widerspiegeln: Sind am Anfang der Kulturzustände Gesetz und Gebot noch eines, wirken Normen mit innerer und äußerer Zwanghaftigkeit, so tendiert die Entwicklung immer mehr hin zu Verhältnissen, in denen der Bereich allgemeiner Regeln zugunsten individueller zurücktritt (was sich in einer zunehmenden Bedeutung des Vertragsrechts niederschlägt).

Allgemeinverbindliche Regeln - in dem tendenziell kleiner werdenden Bereich, in dem sie sich auch heute aus der Sache heraus weiterhin als nötig erweisen - dürfen nur durch demokratischen Konsens zustande kommen. Nicht umsonst beginnt das moderne Staatsdenken mit der Konstruktion des "Staatsvertrags", d.h. hoheitliche Gewalt wird abgeleitet aus einem originär freien Vertragsverhältnis der Mitglieder des Gemeinwesens.

Diese Entwicklung ist jedoch nicht geradlinig und bleibt teilweise in sich widersprüchlich. Auf der einen Seite entsteht in den allgemeinen Menschenrechten ein Rechtsinstitut, das die Mündigkeit des Einzelnen auch gegenüber den Mehrheiten schützt, auf der anderen Seite entwickelt sich die Konstruktion der "Staatssouveränität" (Jean Bodin), die über Rousseaus Volkssouveränitätslehre mit ihrer Konstruktion der "volonté générale" einen Zustand rechtfertigt, in dem das alte Prinzip der Vormacht der Gemeinschaft über den Einzelnen bloß demokratisiert ist, statt abgeschafft zu sein: die "demokratische" Mehrheit wird so zum neuen Vormund, der nicht weniger absolutistisch agiert als die alten Fürsten. Das Politikverständnis, das heute - parteiübergreifend - praktiziert wird, ist immer noch weitgehend mit dem Anspruch verbunden, durch die Organisation entsprechender Mehrheiten den Menschen dort inhaltliche Regelungen ihres Lebens zu verordnen, wo es gerade darum ginge, die Bedingungen herzustellen, unter denen die jeweils Betroffenen diese Regelungen selber vornehmen könnten. Hinter vorgehaltener Hand geben manche Politiker zu, dass sie im Grunde genommen die Herrschaft einer - wenn auch demokratisch legitimierten Elite - für das Non-Plus-Ultra der Staatstätigkeit ansehen. Wir leiden an einem reduzierten Demokratieverständnis, das nicht wahrhaben will, dass Demokratie als Mündigkeitsimpuls erst durch die konsequente Anerkennung des mündigen Menschen ihre Vollendung erfährt.

Der tiefere Grund für das Unbehagen an Staat und Politik liegt in dem erlebten Gegensatz zwischen der formalen Allzuständigkeit als Wahlbürger und der faktischen Unzuständigkeit für die ureigensten Belange (als "unselbständig Erwerbender" im Betrieb, als Objekt staatlicher Kulturpolitik usw.), welche Folge dieses reduzierten Demokratieverständnisses ist.


Demokratiedefizite und Bürokratieproblem

Die Steuerungsprobleme, zu denen die tendenzielle Allzuständigkeit unseres heutigen Einheitsstaats angesichts wachsender Komplexität gesellschaftlicher Strukturen geführt hat, haben einen derartigen Umfang angenommen, dass selbst die Angehörigen der politischen Klasse nach "Verschlankung des Staates" rufen, wobei allerdings weniger der Gesichtspunkt der Weiterentwicklung der Demokratie als derjenige der Effektivierung der Staatstätigkeit im Vordergrund steht.[3] Die Demokratiedefizite im demokratischen Staat lassen sich an zwei Problemfeldern in besonderer Weise festmachen: an der Vormachtstellung der Bürokratie und an der Übermacht der Parteien.

Die Aufblähung der Bürokratie ist eine Folge der Aufblähung der Staatstätigkeit.[4] Die Minister kommen und gehen, die Beamten bleiben - und kumulieren Herrschaftswissen. Die Bürokratie erarbeitet den größten Teil der Gesetzesvorlagen, unter Hinzuziehung von Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, wodurch allgemeine Regelungen häufig von Partikularinteressen geprägt werden. Die Kontrollfunktion der Legislative wird demgegenüber ausgehöhlt. Auch im Parlament sind die Vertreter der Verwaltung und der Verbände gegenüber anderen Gruppen überrepräsentiert.


"...den Staat zur Beute gemacht"

Die Parteien, die ursprünglich einmal gegen den Obrigkeitsstaat gerichtete Foren der politischen Meinungsbildung waren und die Position des einzelnen Abgeordneten gegenüber der Exekutive stärken sollten, sind inzwischen weitgehend zu Kampfbünden entartet, die sich "den Staat zur Beute gemacht haben"[5]. Aus der im Art. 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes ist mittlerweile die totale Filtrierung dieser Willensbildung geworden: jeder Weg zu politischer Mitgestaltung führt über die Parteien. Die Trennlinie zwischen Exekutive und Parteien ist immer mehr verwischt worden. Direkte oder indirekte Ämterpatronage und Parteibuchwirtschaft - von den Staatsschulen über die Medien bis zu den Hochschulen - werden allgemein beklagt. Fraktionszwänge haben die ausschließliche Gewissensbindung des Abgeordneten zum bloßen frommen Wunsch werden lassen. Das Niveau der parlamentarischen Arbeit und der Debatten ist kontinuierlich gesunken, der leere Plenarsaal nur ein Symptom. Weil der Weg zu Macht und Pfründen aber doch über die Zustimmung des Wählers führt, werden heiße Eisen, zukunftsentscheidende Fragen, bei denen Teile der Klientel verschreckt werden könnten, oft erst überhaupt nicht angepackt. Und die hervorragende Rolle der Medien für die Meinungsbildung lässt Politik häufig zum Selbstdarstellungstheater degenerieren. Resultat sind die Rituale der gegenseitigen Beschuldigungen zwischen Regierung und Opposition, ist "der verlogene Wahlkampf"[6], dessen Zeugen wir immer wieder werden.


Notwendiger Paradigmenwechsel in der Politik

Notwendig ist ein radikaler Wandel im Politikverständnis. "Wenn man von der Politik redet, so möchte man sagen: Es müsste danach gestrebt werden, dass die Politik in allem überwunden wird, selbst in der Politik..."[7], so formulierte R. Steiner 1922. Als notwendigen Übergang von der "Staatspolitik" zur "Menschheitspolitik" bezeichnet er das Gleiche an anderer Stelle.[8] Györgi Konrad sprach in den 80er Jahren von "Antipolitik".[9] Damit ist die Richtung eines möglichen Paradigmenwechsels angedeutet: Politik, statt wie heute über die Gewinnung von Mehrheiten Macht zu akkumulieren, hätte überall aktiven Machtabbau zu betreiben, wo Initiativ- und Selbstverwaltungslösungen Staatslösungen ersetzen können. Sie wäre das Ringen um die Absicherung der Freiheit durch die Rechtsordnung. Sie wäre gleichzeitig das Ringen um die notwendigen Grenzsetzungen, die das Recht vornehmen muss, um die Ausübung von Mensch und Natur schädigender wirtschaftlicher Macht zu verhindern und partnerschaftliche Lösungen wirtschaftlicher Probleme zu ermöglichen. Das hieße zugleich, Mehrheiten gegen das am falschen Ort wirkende Mehrheitsprinzip zu gewinnen, die Undurchschaubarkeit produzierenden Gemengelagen zwischen Staat, Kultur und Wirtschaft Schritt für Schritt zu reduzieren.[10]

Die Hoffnung auf eine solche Politik der Selbstbegrenzung des Politischen, eine Politik im Sinne einer Dreigliederung des sozialen Organismus, mag vielen utopisch erscheinen. Welcher Politiker - so mag man fragen - ist schon bereit, Macht abzugeben? - Nun sollte man auch Politikern die Einsichtsfähigkeit nicht prinzipiell absprechen, zumal in einer Situation, in der das Versagen der bisherigen Politikkonzepte immer deutlicher sichtbar wird. Richtig an dem Einwand ist aber sicher, dass es naiv wäre, zu glauben, der Richtungswechsel werde von "den normalen Trägern des politischen Prozesses" ausgehen. Vielmehr bedarf es des Elements "der bürgerlichen Unruhe, das auch sonst nötig ist, um Protektionismus und Kartellisierung aufzustören. Diese Unruhe ist die Aufgabe aller Radikalen, die die Verfassung der Freiheit lieben. Sie verlangt eine Allianz unabhängiger Geister, mehr einen liberalen Club als eine Partei."[11] Man kann auch sagen: es ist eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Und das heißt: die Politik nicht den Politikern zu überlassen, aber zugleich den Dialog mit der Politik zu suchen und den Dialog innerhalb der Politik über die Grenzen der Lager hinweg anzuregen und zu fördern. Hier liegt sicherlich auch eine wichtige Aufgabe einer aufklärerischen Publizistik.


Ansatzpunkte der Veränderung: Menschenrechte und Subsidiaritätsprinzip

Zwei Grundideen sind es, auf die sich die Politik heute beruft, welche - denkt man sie nur zu Ende - bereits implizit die Begründung der Notwendigkeit eines politischen Paradigmenwechsels beinhalten: der Gedanke der Grund- und Menschenrechte und der Gedanke der Subsidiarität.

Die allgemeinen Menschenrechte schützen den Freiheit und Würde der einzelnen menschlichen Persönlichkeit, ihre Selbstverantwortung und Urteilsmündigkeit. Wo der einzelne in den Mittelpunkt tritt, da darf die Gesellschaft selber nicht mehr aus einer autoritativen Mitte heraus gesteuert werden. Sie muss soviel Mittelpunkte haben, wie es Menschen gibt. Die funktionale Ausdifferenzierung der Gesellschaft in relativ selbständige Regelkreise, deren Zusammenspiel von den Menschen selber gestaltet und verantwortet werden kann - R. Steiner prägt dafür den Terminus "Dreigliederung des sozialen Organismus" - ist insoweit eine Konsequenz aus den Menschenrechten.[12] Mit den die Individualität befreienden allgemeinen Menschenrechten ist zugleich auch die Sorge für das soziale Wohlergehen der jeweils anderen (Brüderlichkeit) zu einer individuellen Aufgabe geworden. Eine Entbindung des Einzelnen von dieser Verpflichtung würde die "unantastbare Menschenwürde" zur täuschenden Maskerade machen.[13]

Das sogenannte Subsidiaritätsprinzip - zu dem sich im Vertrag von Maastricht alle europäischen Regierungen bekannt haben - hat seinen Ursprung in der katholischen Soziallehre[14], in der es als eine Art Widerstands- und Schutzprinzip gegenüber dem Durchgriff des säkularen Staates konzipiert wurde. Diesem gegenüber betonte die Kirche - durchaus im Gegensatz zur eigenen hierarchisch-zentralistischen Sozialverfassung - das "Basisprinzip". Vor allem die soziale Bedeutung der Familie als mikrosoziale Primärgruppe, aber auch die Bedeutung von Sekundärgruppen wie Gemeinden und Verbänden, die aus dem Leben heraus gemeinschaftsbildend wirken, wurde betont. Letztere bilden die vermittelnden Glieder zwischen den Primärgruppen und dem Staat als oberster Instanz. Der Staat als größere Gemeinschaft soll seine Legitimation durch die Gruppierungen erhalten, die ihn von unten nach oben bilden, seine Kompetenzen sollen durch das Prinzip begrenzt sein, dass die größere Einheit nicht regeln soll, was die Lebensgemeinschaften auf unterer Ebene selber regeln können. Die jeweils übergeordnete Ebene hat die Aufgabe, die kleineren Gemeinschaften zu stützen und zu fördern (Subsidium = Hilfe, Unterstützung). Erziehung beispielsweise ist primär Aufgabe der Familie, für die schulische Erziehung wird der Staat nur da "hilfsweise" tätig, wo z.B. kirchliche Bekenntnisschulen diese Aufgabe nicht übernehmen können. In der gegenwärtigen Debatte macht das Subsidiaritätsprinzip allerdings - und zwar nicht zu seinem Vorteil - einen schleichenden Bedeutungswandel durch. Im Wirtschaftsleben wird es zur Ausstiegsbegründung des Staates aus der Sozialverantwortung: Nur wo der Einzelne sich gar nicht mehr helfen kann, soll die Gemeinschaft in Aktion treten. Im politischen Bereich droht es zum Kampfbegriff landespolitisch-regionaler Egoismen zu werden. Für das kulturelle Leben, dem es eigentlich entstammt, wird es nur zögerlich und inkonsequent rezipiert.

Im Verständnis des Katholizismus ist das Subsidiaritätspinzip im wesentlichen ein Schutzprinzip für traditionelle Gemeinschaften gegenüber dem modernen Staat.


Nicht nur vertikale, sondern auch horizontale Subsidiarität

Denkt man es jedoch zu Ende, dann läuft es auf eine Umwälzung des alten Staatsprinzips hinaus: An die Stelle der von oben nach unten wirkenden alten Staatskultur tritt der Aufbau von unten nach oben. Aus einem bloßen Schutzprinzip für traditionelle Gruppenbildung wird ein Ermöglichungsprinzip für die Bildung von Gemeinschaften, in denen sich einzelne Menschen für bestimmte Anliegen frei zusammenfinden und ihre Angelegenheiten selber regeln. Das Subsidiaritätsprinzip erweist sich so als Selbstverwaltungsprinzip. Und als solches wird es zum Gestaltungsprinzip des geistig-kulturellen Lebens. Im Wirtschaftsleben nimmt es die Farbe des "Assoziativen" an, wird es zum Ermöglichungsprinzip für die Bildung von Zusammenarbeitsorganen der Wirtschaftspartner. In bezug auf das staatliche Leben, soweit in ihm durch Mehrheitsentscheidungen für alle verbindliche Regeln entstehen, wird es zum Prinzip der Basisdemokratie: Basisnähe bedeutet hier die Möglichkeit einer wirklichen Teilhabe an den Entscheidungsprozessen, aber auch, dass nicht Mehrheiten auf übergeordneter Ebene rechtlich regeln dürfen, was von Mehrheiten auf unterer Ebene, beispielsweise in Gemeinden und Ländern, geregelt werden kann. Die Entscheidungen sollen also so weit wie möglich dort getroffen werden, wo überschaubare Verhältnisse vorliegen und ein wirklicher Diskurs unter den Beteiligten möglich ist. Nur, was der Sache nach übergeordnete Entscheidungen verlangt, soll auf übergeordneter Ebene entschieden werden; - und auch dies nur, soweit die übergeordneten Belange nicht durch Vereinbarungen zwischen den kleineren Einheiten zur Geltung gebracht werden können. Auch an dieser Stelle bricht sich das neue Denken erst mühsam gegen ein altes obrigkeitliches Staatsverständnis Bahn.

Das Subsidiaritätsprinzip - in diesem Sinne dynamisch, als Prinzip einer dreifachen Gemeinschaftsorientierung gefasst - wäre ein zukunftsträchtiges Leitbild sozialer Entwicklung. Die so gefasste Subsidiarität wirkt aber eben nicht bloß "vertikal", sondern auch horizontal, im Sinne der Eigenqualität von Lebenssphären, im Sinne der Einschränkung des Mehrheitsprinzips zugunsten frei gestaltbarer Gemeinschaftsverhältnisse.


Aufgabenfelder einer neue Politik[15]

Für eine neue Politik ergeben sich aus diesen Ansätzen beispielsweise die folgenden Aufgabenfelder und Handlungsrichtungen:

- Schaffung eines selbstverwaltungsfreundlichen Gesetzgebungsrahmens. Zeitgemäß wäre ein ganz neuer Typ von Gesetzen, der eine allgemeine Regelung nur auf den Fall begrenzt, dass die Betroffenen den entsprechenden Sachverhalt nicht selber adäquat regeln.

- Vertragsstatus, d.h. partnerschaftliche Leistungsvereinbarung, statt hoheitlicher Aufsicht oder vormundschaftliche Leistungsaufträge für öffentlich finanzierte Einrichtungen in freier Trägerschaft.[16]

- Stärkung des föderalen Prinzips und der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne des oben entwickelten "basisdemokratischen" Ansatzes.

- Konsequente Entkoppelung von Parlament und Regierung sowie von Regierung und Rechtsprechung, was im Grunde nur die Wiederherstellung der heute durch verschiedene Mechanismen geschwächten klassischen Gewaltenteilung bedeutet.

- Veränderung des Wahlrechts: Notwendig wäre es auf jeden Fall, dem Bürger einen direkteren Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente zu geben und die konkrete Persönlichkeit und Leistung des einzelnen Abgeordneten stärker in den Vordergrund zu rücken. Dies könnte z.B. durch die Möglichkeit der Kumulation von Stimmen auf bestimmte Listenkandidaten geschehen.[17] Außerdem sollte das Wahlrecht Bürgerbewegungen, Wählervereinigungen und parteilosen Kandidaten Chancengleichheit gegenüber parteiförmigen Zusammenschlüssen gewähren.[18]

- Direkte Demokratie: Gewährleistung des Rechts der Bürger auf Gesetzesinitiative, Möglichkeit wo nötig durch Volksentscheid das letzte Wort bei Sachentscheidungen zu sprechen.[19]

- Weiterführung von Verwaltungsreformen, welche Bürokratie zurückschneiden und zu mehr Transparenz, Mitsprachemöglichkeit und Effizienz führen.

Die Frage nach der Zukunft der Sozialsicherung

Das Phänomen der Staatsüberlastung hängt bekanntlich auch mit dem ständig wachsenden Aufwand im Bereich staatlicher Sozialsicherung zusammen. Sozialsicherung ist eine aus den allgemeinen Menschenrechten resultierende Forderung an einen modernen Rechtsstaat.[20] Sicherlich hat für manche Bereiche des Sozialsystems die Forderung einer Konzentration der Leistungen auf die wirklich Bedürftigen ihre Berechtigung. Diese Berechtigung endet jedoch da, wo generell die Sozialkosten als bloße Belastung der Wirtschaft gesehen und der Abbau sozialer Sicherheit gezielt betrieben wird. In diesem Zusammenhang tauchen hinsichtlich der Rolle des Staates zwei Fragen auf:

1. Die Frage nach der Wiederherstellung der Finanzhoheit, d.h. der Handlungsfähigkeit der Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit, die durch den mit der Globalisierung einhergehenden verschärften Lohnwettbewerb verloren zu gehen droht. Sie hängt damit zusammen, dass wir die Sozialkosten als Lohnnebenkosten auf den Faktor Erwerbsarbeit aufsetzen und damit im Grunde genommen eine Verzerrung im globalen Wettbewerb bewirken. Wenn die Sozialkosten - oder wenigsten große Teile davon - aus den Unternehmen ausgelagert und als mehrwertsteuerartig wirkender "ausgabenorientierter Sozialausgleich" erhoben würden, entstünde eine grundlegend veränderte Situation.[21] Da die Lohnnebenkosten allenthalben als ein Problem ersten Ranges erkannt werden, liegen hier unmittelbar Ansatzpunkte des politischen Wirkens.

2. Die Frage nach der Sicherstellung der Sozialbindung des Wirtschaftslebens durch eine entsprechende Gesetzgebung.[22] Wir haben zwar im Artikel 14 des Grundgesetzes für die BRD die Sozialbindung des Eigentums festgeschrieben, es aber unterlassen, diese rechtlich wirksam zu konkretisieren. Auch deshalb erweist sich das vom Staat zu garantierende Recht gegenüber einer immer mehr sozialbindungslos sich gerierenden Wirtschaftsform als ohnmächtig. Die Schäden dieser Wirtschaftsform werden von den Staaten mit hohem finanziellem Aufwand nachgebessert. Um nur ein Beispiel zu nennen: Anstatt das Bodenrecht zu verändern, zahlen wir Wohngeld, um die Auswirkungen der Bodenspekulation auf die Mietpreise zu mildern.

Aufgaben für eine neue Politik gibt es also genug. Ob sie ergriffen werden, hängt vom entsprechenden Engagement einer genügend großen Zahl von Menschen ab.


Anmerkungen

[1] Vgl. Udo Herrmannstorfer: Neue Tendenzen in der Staatsentwicklung (New Public Management), In: Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organismus Heft 2/1998.

[2] R. Steiner, Vortrag vom 26.10.1919, in "Soziale Zukunft", GA 332a, Dornach 1977.

[3] Dabei ist nicht zu sehen, wie man dem Teufelskreis von "Staatsversagen" und "Marktversagen" entkommen will: Erst kommt die Überlastung des Staates, dann führt die mangelnde Sozialbindung der Marktwirtschaft zum erneuten Ruf nach dem Staat. Vgl. Martin Jänike, Das Staatsversagen - Die Ohnmacht der Politik in der Industriegesellschaft, München 1986.

[4] So beklagt der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU), dass die Bürokratie auf wachsende Komplexität der gesellschaftlichen Probleme mit wachsender Kompliziertheit reagiere, und fordert "ein Management der Komplexität". ("Komplexität und Kompliziertheit". In: Informatik-Spektrum, 1994, 17, S. 82-86.)

[5] Richard von Weizsäcker, Wird unsere Parteiendemokratie überleben? In: Ders., Die deutsche Geschichte geht weiter. Berlin 2. Aufl., 1983, S. 157.

[6] So überschreibt der "Spiegel" Nr. 30 vom 20.7.1998 seine Titelgeschichte.

[7] Dritte Seminarbesprechung beim "Nationalökonomischen Kurs" (2.8.1922). (Nationalökonomisches Seminar, Gesamtausgabe 341, Dornach 1973, S. 41f.)

[8] Siehe den Aufsatz "Staatspolitik und Menschheitspolitik". In: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage (1915 - 1921), GA 24, 1. Aufl. Dornach 1961. Vgl. auch den Vortrag: Ist die "Dreigliederung des sozialen Organismus" Politik? - geisteswissenschaftlich beantwortet. Dornach, 31. Januar 1920. In: Geistige und soziale Wandlungen in der Menschheitsentwicklung. GA 196, Dornach 1966, S. 120 ff.

[9] Györgi Konrad, Antipolitik. Mitteleuropäische Meditationen. Frankfurt 1985.

[10] Diese Reduktion von Macht würde im übrigen den Staat nicht schwächen, sondern ihn vielmehr bei seinen eigentlichen Aufgaben stärken, zu denen auch die Aufrechterhaltung jener inneren Sicherheit gehört, ohne die es - wie schon Wilhelm von Humboldt ausführt - keine Freiheit gibt.

[11] Ralf Dahrendorf: "Die Sozialdemokratie ist am Ende ihrer Kunst". In: "Die Zeit" Nr. 14 vom 27.3. 1992. "Sozialdemokratie" ist in diesem Artikel für Dahrendorf ein Synonym für den traditionellen Politiktypus, den er auch in der CDU und in der FDP wirksam sieht.

[12] Eine hervorragende und ausführliche Auseinandersetzung mit der zentralen Rolle der Menschenrechte liefert der Schweizer Jurist Dr. Robert Zuegg ("Zur Reform der Schweizer Bundesverfassung", Bulletin "Schweiz im Gespräch" Nr. 21, 1998. Nachdruck - auszugsweise - in: Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organismus, Nr. 2/1998.

[13] Udo Herrmanstorfer: Anstöße. Eine aktuelle Studie zur sozialen Neugestaltung in der DDR. "Info3"-Extra, Frankfurt am Main, Frühjahr 1990.

[14] Die päpstliche Sozialenzyklika "Rerum novarum" (1891) legte den Grund dieser Lehre, die dann von Denkern wie dem Jesuiten Nell-Breunig weiterentwickelt und ausgestaltet wurde. Besonders herausgestellt wurde das Prinzip 1931 mit einer Enzyklika, die - im Rückblick auf 40 Jahre "Rerum novarum" - "Quadragesimo anno" heißt. Darin wird das Subsidiaritätsprinzip zum entscheidenden Grundsatz der katholischen Soziallehre erklärt. 1991, 100 Jahre nach "Rerum novarum", wurde das Prinzip von Johannes Paul II. erneut bekräftigt. Vgl. zu diesem Thema den Beitrag von U. Herrmannstorfer zum "Stichwort Subsidiarität" in: Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organismus, Nr. 4/1992.

[15] Eine ausführlichere Darstellung zur Reform des politischen Systems enthält mein Aufsatz "Weniger Staat, mehr Demokratie" in: Stefan Leber (Hg.): Der Staat. Aufgaben und Grenzen. Stuttgart 1992. Sozialwissenschaftliches Forum Band 4.

[16] Vgl. den Herrmannstorfer, a.a.O.

[17] Dadurch erhielte der Bürger unmittelbaren Einfluss auf die Rangfolge innerhalb der Liste und damit darauf, wer letztlich ins Parlament einzieht, wodurch zugleich der Mechanismus der Fraktionsdisziplin geschwächt würde, der ja über die Drohung mit dem Entzug des sicheren Listenplatzes wirkt. Ein denkbares Mittel hierfür ist das Personalwahlrecht, bei dem allerdings das Problem der repräsentative Streuung und der "verlorenen Stimmen" zu relativieren wäre. Dies scheint am ehesten dann möglich, wenn die Einteilung in Wahlkreise so getroffen wird, dass mehrere Bewerber zum Zuge kommen.

[18] Die Parteien haben letztlich nur dann eine Zukunft, wenn sie ein neues Rollenverständnis als Bürgerforen praktizieren, die sich als Orte politischer Ideenbildung verstehen. Vgl. Strawe: Weniger Staat, mehr Demokratie, a.a.O.

[19] Bei der Debatte über Gefahren und Chancen des Instruments "Volksentscheid" darf aber nicht übersehen werden, dass die Grenzen für den Einsatz dieses Instruments prinzipiell keine anderen sind als die Grenzen des Staatsbereichs (Bereich des allgemeingültig zu Regelnden) überhaupt. Wenn diese Grenzen nicht beachtet werden, kann die direkte Demokratie sogar durch Inflationierung von Entscheiden zur Verstärkung von politischer Abstinenz und politischem Desinteresse beitragen. Eine wesentliche Frage ist die nach dem Wie der direktdemokratischen Partizipation, denn daran entscheidet sich, ob unabhängige Initianten gegenüber Parteien und Interessengruppen bei Plebisziten gleiche Chancen - etwa der Darstellung ihrer Position in den Medien - haben. Außerdem müssen die finanziellen Konsequenzen bestimmter Beschlüsse im Entscheidungsprozeß transparent sein.

[20] So ist die Forderung nach sozialer Sicherheit in den Artikeln 22 und 25 der UNO-Erklärung der Menschenrechte vom 12. Dezember 1948 enthalten.

[21] Eine solche Lösung, die hier nicht weiter ausformuliert werden kann, würde wettbewerbsneutral und wettbewerbsentzerrend wirken: die Preise für Exportgüter wären von den Lohnnebenkosten entlastet, während Importprodukte durch entsprechende Belastung die Sozialkosten mittragen müssten. Vgl. U. Herrmannstorfer, C. Strawe, H. Spehl: Umfinanzierung der Lohnnebenkosten durch einen verbrauchsorientierten Sozialausgleich - Ein Weg zur Zukunftssicherung der Sozialsysteme unter den Bedingungen der Globalisierung.

[22] Auch dieser Gesichtspunkt kann hier nur angedeutet werden. Näheres z.B. in Heft 2/1997 des Rundbriefs "Dreigliederung des sozialen Organismus" ("Wirtschaft ohne Sozialbindung?").

 

 

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