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Libanonstr.
3, D-70184 Stuttgart, Tel.: (0711) 2368950,
Initiative
„Netzwerk Dreigliederung"
Sozialimpulse - Rundbrief „Dreigliederung
des sozialen Organismus" Institut für soziale |
Aufgaben
- Ziele - Arbeitsformen Die Mündigkeit des Einzelnen erfordert eine Wir leben mit weltweiten sozialen und ökologischen Problemen, die nicht länger verdrängt werden können. Viele Menschen empfinden, dass dringend etwas zur Bewältigung dieser Probleme geschehen müsste, finden aber nur schwer Ansatzpunkte zum eigenen Handeln. Ein Ohnmachtsgefühl tritt auf, oft verbunden mit grundsätzlichen Zweifeln an der Fähigkeit, sich sozial verantwortlich zu verhalten. Mit solchen Zweifeln wächst die Versuchung, die Probleme durch Begrenzung von Freiheitsräumen bewältigen zu wollen. Wo dies dann tatsächlich geschieht, kommt es zur Lähmung von Initiative und Eigenverantwortung. Damit aber führt ein solcher Weg nicht zu Lösungen, sondern nur zu weiterer Chaotisierung. Denn in einem Zeitalter der Mündigkeit kann weder eine wachsende Dichte staatlicher Regelungen, noch können anonyme Marktmechanismen eine bewusste Gestaltung durch die Menschen selbst ersetzen. Aufgaben der Initiative Wo Menschen soziale Aufgaben verantwortlich ergreifen, muss die Sozialstruktur durchlässig werden für solche Initiative. Deshalb sollte der Staat nur dort - auf der Basis demokratischer Gleichheit - allgemeine Regeln und Grenzen definieren, wo Individuallösungen sachlich unangemessen sind oder noch nicht gelingen. Dadurch könnte sich das Kulturleben immer mehr in freier Selbständigkeit entfalten, während sich im Wirtschaftsleben eine immer weiter gehende soziale und ökologische Selbstverantwortlichkeit und solidarische Zusammenarbeitsformen entwickeln könnten. Gegenwärtig erleben wir jedoch das Gegenteil einer solchen Entwicklung: eine neoliberale Form der Globalisierung macht die Staaten erpressbar und verhindert ein solidarisches Wirtschaften. Gleichzeitig gerät die Kultursphäre - zusätzlich zu staatlicher Bevormundung - unter Kommerzialisierungsdruck. Der
Grundgedanke, soziale Verhältnisse gestaltbar zu machen, indem durch
Entflechtung und Gliederung Selbstverwaltungsräume eröffnet werden. ist
zuerst von Rudolf Steiner in den Jahren 1917 - 1922 entwickelt
worden. „Dreigliederung des sozialen Organismus" ist dieser
Arbeitsansatz genannt worden. Die sich 1919 entwickelnde Volksbewegung,
die ihren Schwerpunkt in Südwestdeutschland hatte, konnte eine
umfassende Neugestaltung nicht erreichen. Immerhin sind seither eine
Vielzahl von Initiativen entstanden, die an einzelnen Stellen im
sozialen Leben wirksam wurden: Selbstverwaltete Schulen und
Krankenhäuser, Unternehmen, die neue Formen der Zusammenarbeit und des
Umgangs mit Arbeit, Boden und Kapital praktizieren. Auch hat es
immer wieder Ansätze und Versuche gegeben, zu einer
Zusammenarbeit für den Impuls der Dreigliederung des sozialen
Organismus zu kommen. Als 1989 mit dem Umbruch im Osten eine offene
Situation entstand, wurden die Fragen sozialer Erneuerung auch in
größerem Zusammenhang plötzlich wieder höchst aktuell. Damals
formte sich ein Kreis von Menschen, die den Impuls hatten, 70 Jahre nach
der Dreigliederungsbewegung von 1919 das Engagement für soziale
Erneuerung zu verstärken und hierfür neue Formen Arbeit zu
entwickeln. So entstand die Initiative „Netzwerk Dreigliederung". Die
Initiative soll dazu beitragen, zwischen den auf dem Feld der sozialen
Dreigliederung arbeitenden Einzelpersonen, Gruppen, Firmen und
Institutionen ein möglichst dichtes Netz des Erfahrungsaustauschs und
der Zusammenarbeit zu knüpfen, um - wo immer dies gewollt wird und
möglich ist - Kräfte zu bündeln und so stärker wirksam zu machen.
Sie will nicht eine „Vereinheitlichung" im Sinne von etwas, was
sein soll, künstlich herbeizwingen, sondern sichtbar machen und
fördern, was an realen Arbeitsansätzen und Gemeinsamkeiten
vorhanden ist oder entstehen will. Der Anspruch, eine für alle
repräsentative „Dachorganisation" zu sein, wird ausdrücklich nicht
erhoben. Die Initiative will die für die Entwicklung eines immer weiter
und dichter geknüpften „Netzwerks Dreigliederung" notwendige
Vermittlungsarbeit leisten und hierfür eine organisatorische
Minimalplattform bieten. Als
Informationsorgan der Initiative wurde ein Rundbrief geschaffen, der in
der Regel viermal jährlich erscheint. Der Rundbrief enthält Beiträge zu
aktuellen Zeitfragen und Problemen einer zeitgemäßen Sozialgestaltung.
Er berichtet über Ansätze selbstverwalteten Kulturlebens und
„assoziativen" Wirtschaftens, über Initiativen auf dem Gebiet der
Rechtsgestaltung und der Politik. Er informiert über Treffen,
Ausbildungsangebote, Publikationen und Arbeitshilfen. In
der Regel zweimal jährlich finden Arbeitstreffen statt. Dabei wurden
bisher Sachthemen behandelt wie Öffentlichkeitsarbeit, Rückwirkungen
der europäischen Integrationsprozesse auf soziale
Erneuerungsbestrebungen, Einwanderung und Asyl, Ökologie („ökologischer
Umbau der Steuersystems") u.a., soziale Sicherheit und
Arbeitslosigkeit. Die
organisatorische „Basis" der Initiative ist das Stuttgarter Büro,
das nicht nur die Initiative „Netzwerk" betreut, sondern auch
als Geschäftsstelle des Instituts für soziale Gegenwartsfragen
Stuttgart dient. Ansprechpartner ist Dr. Christoph Strawe. Das
„Netzwerk Dreigliederung" ist in erster Linie ein Informationsnetz. Seine
Strukturen bilden sich durch all diejenigen, die dem Büro bzw.
Rundbrief Informationen zukommen lassen bzw. über das Büro
Informationen beziehen oder durch dessen Vermittlung Arbeitskontakte
miteinander oder mit Ansprechpartnern im öffentlichen Leben
aufnehmen. Insofern neue Initiativen, sach- und projektbezogene
Gruppen regional oder überregional bestehen oder entstehen, bilden sich
Strukturen eines sozialen Zusammenwirkens, die ihren Bestand
ausschließlich aus der geleisteten Arbeit beziehen. Arbeitszusammenhänge
fördern: Die zweite Aufgabe der Initiative „Netzwerk Dreigliederung"
ist damit bereits genannt: Reale Arbeitszusammenhänge zu fördern bzw.
zu initiieren, die flexible Strukturen bilden. Solche können
hoffentlich im Lauf der Zeit auf örtlichem oder sachlichem Feld
vermehrt entstehen. Alles ist somit auf individuelle Initiative,
geleistete Arbeit, Wahrnehmung der Arbeit anderer und auf Entwicklung
angelegt. Es werden auf diese Weise die - und nur die - Formen
bestehen, welche die Menschen durch Ihre Tätigkeit hervorbringen. Initiative individuell verantworten: Die Achtung vor freier Initiative und individueller
Gestaltungsverantwortung auf allen Ebenen schließt jeden
„Rechtsanspruch" Einzelner oder auch von Mehrheiten aus, für
andere Erklärungen abzugeben oder gar über andere zu bestimmen,
was sie tun sollen. Das Netzwerk bildet auch keinen vereinsmäßigen
Zusammenschluss mit Gremien und Vorständen. Aktivitäten in der
Öffentlichkeit werden also immer von den sie unmittelbar
tragenden Persönlichkeiten und Gruppierungen verantwortet.
2.
Durch „Einspeisen" von Informationen (z.B. zur Aufbereitung im Rundbrief). Ebenso durch den Bezug
des Rundbriefs und die Teilnahme an den vom Büro
ausgerichteten „Netzwerk-Seminaren", die für alle
Interessenten offen sind. 3.
Durch Arbeit an bestimmten Aufgaben und Problemen, deren
Ergebnisse man dann gegebenenfalls mit anderen austauscht bzw. durch
Initiativen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und die im
Bewusstsein des gemeinsamen Zusammenhanges geschehen (Initiativen
im Netzwerk). Nach diesen Gesichtspunkten kann also jeder seine Zugehörigkeit mindestens dreifach betätigen. Eine Mitgliedschaft im üblichen vereinsmäßigen Sinne gibt es im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang „Netzwerk Dreigliederung" nicht. Wer soll das bezahlen? Zur Durchführung des Kostenausgleichs: Basis des Kostenausgleichs ist der verabschiedete Jahresetat.
Er enthält die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, z.B. aus
Kostenbeiträgen für den Rundbrief. Die durch diese Einnahmen nicht
gedeckten Kosten werden durch ein Umlageverfahren aufgebracht, bei dem
jeder seinen Beitrag individuell festlegt. Am Jahresende erfolgt
eine Endabrechnung. Sollte mehr Geld eingegangen sein, als
tatsächlich gebraucht wird, ist eine Rückvergütung möglich. Falls das
Geld einmal nicht ausreichen sollte, würde eine erneute Umlage
veranstaltet - allerdings ohne „Nachschusspflicht". Bisher war
dies glücklicherweise nie der Fall. Zur steuerlichen Seite: Alle
am Kostenausgleich beteiligten Menschen, Firmen und Institutionen
bilden faktisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine
Innengesellschaft. Das bedeutet, dass diese Gesellschaft nach außen hin
(z.B. einem Finanzamt gegenüber) nicht selbständig auftritt. Die
Kostenbeiträge sollten bei Menschen, Firmen und Institutionen, für die
die Beteiligung am Netzwerk in einem Zusammenhang mit ihrer beruflichen
bzw. gewerblichen Tätigkeit steht, als Werbungskosten bzw. als
Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Bei gemeinnützigen
Einrichtungen, die sich an der Anthroposophie orientieren, ist die
Beteiligung am Netzwerk geradezu Voraussetzung für die Erfüllung
ihrer Satzungszwecke, denn Anthroposophie beinhaltet immer auch
soziale Erneuerungsimpulse. Beiträge können überwiesen werden auf: Letzte
Aktualisierung der Seite 29.12.08 |